Definition laut Anlage 1a zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V vom 1. August 2001 in der Fassung vom 1. Juni 2006 Massagetechnik zur Diagnostik und Behandlung von krankhaft veränderten Bindegewebszonen
Therapeutische Wirkung: Wirkung auf segmental zugeordnete Eingeweideorgane. Wirkung auf periphere arterielle Durchblutung. Neurovegetative Gesamtbeeinflussung.
Leistung: Behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan.
Mindestbehandlungsdauer: 20 Minuten inklusive der Vor- und Nachbreitungszeit
Anmerkung:Wir behandeln Sie deutlich länger, ohne jedoch einen Cent mehr von Ihrer Krankenkasse honoriert zu bekommen