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EISANWENDUNGEN
 

Definition laut Anlage 1a zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V vom 1. August 2001 in der Fassung vom 1. Juni 2006
Behandlung mit lokaler Applikation intensiver Kälte in Form von Eiskompressen (in Eiswürfel getauchte bzw. mit Eiswürfeln gefüllte oder mit Salzwasser gefrorene Frottiertücher), tiefgekühlten Eis-/Gelbeuteln (in strapazierfähiger Plastikfolie eingeschweißte gelartige Silikatmasse), direkte Abreibung (Eismassage, Eiseinreibung), Kaltgas und Kaltluft mit entsprechenden Apparaturen sowie Eisteilbädern in Fuß- oder Armbadewannen.

Therapeutische Wirkung:
Dämpfung von Entzündungen.
Herabsetzung der Nervenleitgeschwindigkeit mit Hemmung der Nozizeptoren.
Anregung der Aktivität der Muskelspindeln mit Muskeltonuserhöhung bei kurzzeitigem Kältereiz.
Minderung der Aktivität der Muskelspindeln mit Muskeltonussenkung bei länger dauerndem Kältereiz.

Leistung:
Aufbereitung bzw. Vorbereitung der Behandlung gemäß Applikationsform.
Behandlung eines Körperteils oder mehrerer Körperteile entsprechend dem individuell aufgestellten Behandlungsplan mit der jeweiligen Applikationsform.
Überwachung des Patienten.

Mindestbehandlungsdauer:
5 Minuten inklusive der Vor- und Nachbreitungszeit

Anmerkung: Wir behandeln Sie deutlich länger, ohne jedoch einen Cent mehr von Ihrer Krankenkasse honoriert zu bekommen




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