Definition laut Anlage 1a zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V vom 1. August 2001 in der Fassung vom 1. Juni 2006 Manuelle, mechanische Anwendung der Massagegrundgriffe Streichungen, Knetungen, Friktionen, Klopfungen (Erschütterungen) und Vibrationen sowie deren Kombination und Variationen.
Therapeutische Wirkung: Lösung von Adhäsionen in Gleit- und Schiebegeweben zwischen Haut, Unterhaut, Muskel und Bindgewebe. Abtransport schmerzerzeugender Substanzen, Anregung des Muskelstoffwechsels. Einwirkung auf das Gefäßsystem. Wirkung auf Proprio- und Mechanorezeptoren mit Normalisierung des Muskeltonus. Reflektorische Beeinflussung von Durchblutung und Muskeltonus. Schmerzhemmung.
Leistung: Behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile entsprechend dem individuell erstellten Behandlungsplan.
Mindestbehandlungsdauer: 15 Minuten inklusive der Vor- und Nachbreitungszeit
Anmerkung:Wir behandeln Sie deutlich länger, ohne jedoch einen Cent mehr von Ihrer Krankenkasse honoriert zu bekommen