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KLASSISCHE MASSAGETHERAPIE
 

Definition laut Anlage 1a zu den Rahmenempfehlungen nach § 125 Abs. 1 SGB V vom 1. August 2001 in der Fassung vom 1. Juni 2006
Manuelle, mechanische Anwendung der Massagegrundgriffe Streichungen, Knetungen, Friktionen, Klopfungen (Erschütterungen) und Vibrationen sowie deren Kombination und Variationen.

Therapeutische Wirkung:
Lösung von Adhäsionen in Gleit- und Schiebegeweben zwischen Haut, Unterhaut, Muskel und Bindgewebe.
Abtransport schmerzerzeugender Substanzen, Anregung des Muskelstoffwechsels.
Einwirkung auf das Gefäßsystem.
Wirkung auf Proprio- und Mechanorezeptoren mit Normalisierung des Muskeltonus.
Reflektorische Beeinflussung von Durchblutung und Muskeltonus.
Schmerzhemmung.

Leistung:
Behandlung einzelner oder mehrerer Körperteile entsprechend dem individuell erstellten
Behandlungsplan.

Mindestbehandlungsdauer:
15 Minuten inklusive der Vor- und Nachbreitungszeit

Anmerkung: Wir behandeln Sie deutlich länger, ohne jedoch einen Cent mehr von Ihrer Krankenkasse honoriert zu bekommen




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