Sie sind hier: Patienten-Info GKV  
 GKV
Die Heilmittelverordnung
Das Verordnungsformular
Die Zuzahlungsregelung
FAQ
 PATIENTEN-INFO
Selbstzahler
PKV
GKV
Preisliste

GESETZLICH-VERSICHERTE

Definition

Als Kassenpatient gilt, wer zu Beginn der Behandlung eine kasenärztliche Heilmittelverordnung vorlegt.




Die Konditionen

Sie legen vor Beginn der Behandlungen eine nach dem Heilmittelkatalog und den Heilmittelrichtlinien ausgefüllte kassenärztliche Heilmittelverordnung vor.
Sie entrichten die vorgeschriebene Rezeptgebühr zu Beginn Ihrer Behandlungen.
Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bestätigen Sie dies mit Ihrem Zuzahlungsbefreiungsausweis.
Sie bestätigen jede empfangene Behandlung auf der Heilmittelverordnung mit Ihrer Unterschrift.



Druckbare Version