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PRIVAT-VERSICHERTE |
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Als Privatpatient gilt, wer zu Beginn der Behandlung eine privatärztliche Heilmittelverordnung vorlegt.
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Es gilt die in unserer Praxis öffentlich für jedermann zugänglich ausgehängte Preiseliste mit der Inanspruchnahme der ersten Behandlung als akzeptiert.
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Hierzu ist zusätzlich vom Patienten eine entsprechende Honorarvereinbarung zu unterzeichnen.
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Nach Abschluss der auf der Heilmittelverordnung ausgewiesenen Behandlungen erhalten privatversicherte Patienten eine für das Einreichen bei der PKV geeignete detaillierte Rechnung.
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FAQ
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Druckbare Version
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