Die Heilmittelverordnung

Enthält die Verordnung keine Angabe zum spätesten Behandlungsbeginn, muss die Therapie innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Verordnungsdatum starten. sonst verliert das Rezept seine Gültigkeit.

Die Heilmittelverordnung wird Ihnen von Ihrem behandelnden Arzt ausgestellt und muß vollständig und fehlerlos gemäß den Heilmittelrichtlinien und des Heilmittelkataloges ausgefüllt sein. Die Heilmittelerbringer erhalten von der GKV keine Kostenerstattung für unvollständige oder fehlerhaft ausgefüllte Rezepte und müssen daher die Patienten mit der Heilmittelverordnung erneut in die Arztpraxen schicken, um die erforderlichen Korrekturen vornehmen zu lassen.

Festzuhalten ist, dass die Heilmittelrichtlinien vom Bundesausschuss Ärzte-Krankenkassen verabschiedet wurden und nicht von den Heilmittelverbänden.