Gesetzlich Versicherte

Definition
Als Kassenpatient gilt, wer zu Beginn der Behandlung eine kasenärztliche Heilmittelverordnung vorlegt.

Die Konditionen
Sie legen vor Beginn der Behandlungen eine nach dem Heilmittelkatalog und den Heilmittelrichtlinien ausgefüllte kassenärztlich Heilmittelverordnung vor.
Sie entrichten die vorgeschriebene Rezeptgebühr zu Beginn Ihrer Behandlungen.
Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bestätigen Sie dies mit Ihrem Zuzahlungsbefreiungsausweis.
Sie bestätigen jede empfangene Behandlung auf der Heilmittelverordnung mit Ihrer Unterschrift.